Verordnungen und Abrechnungen
Verordnungen und Abrechnungen
Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport
Stand 27. Juni 2025 – (Quelle: http://rehasport-deutschland.blog/ – geschrieben von Frank Wolf)
Vereinbarungen über ein Genehmigungsverzicht
Immer mehr Krankenkassen ziehen nach, aber nicht immer wird eine Vereinbarung abgeschlossen.
Insbesondere kleinere Kassen informieren oftmals nur auf ihrer Homepage über den
Genehmigungsverzicht.
Die Liste der Krankenkassen mit Genehmigungsverzicht in unserem Blogbeitrag wird fortlaufend
aktualisiert.
Der Genehmigungsverzicht gilt für die ärztlichen Verordnungen über Rehabilitationssport (Erst- und
Folgeverordnung).
Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung ist für den verordneten Zeitraum für diese Krankenkassen
nicht mehr erforderlich.
Die Krankenkassen behalten sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf.
zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels oder bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen
Leistungszeitraums.
Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich
nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das
Funktionstraining vom 01.01.2022.
Bei Abweichung von den Richtwerten (Anzahl ÜE) Genehmigung einholen.
Wenn es keine Kostenübernahmeerklärung für Versicherte dieser Krankenkassen gibt, müssen die
Rehasportanbieter die Verordnungen (Muster 56) vor dem Beginn des Rehasports sehr genau prüfen,
damit es nicht bei der Abrechnung zu Absetzungen kommt.
Die Prüfung umfasst die Vollständigkeit und erkennbare Fehler.
Bei Folgeverordnungen muss die medizinische Begründung des Arztes für die Notwendigkeit zur
Fortführung des Rehabilitationssports zwingend auf der Verordnung vermerkt sein.
Der Rehasportanbieter muss insbesondere prüfen, ob der Arztstempel, die Unterschrift des Arztes und das Datum der Ausstellung angegeben ist.
Übersicht der Krankenkassen, die auf eine Genehmigung der Verordnung verzichten
AOK Nordost
Bertelsmann BKK
BKK24
BKK Diakonie
BKK Dürkopp Adler
BKK Faber-Castell
BKK Firmus
BKK Freudenberg
BKK Gildemeister
BKK Linde
BKK Miele
BKK MTU
BKK PFAFF
BKK Public
BKK SBH
BKK Verbundplus
BKK Werra Meisner
BKK ZF&Partner
Bosch BKK
Daimler BKK
DEBEKA BKK
Energie BKK
Heimat Krankenkasse(BKK)
Pronova BKK
R+V BKK
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Securvita Krankenkasse
Viactiv Krankenkasse
Knappschaft
Keine Aushändigung der Original-Verordnung/-Kostenübernahme an die Versicherten
KKH Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten
• Genehmigung der Rehasportmaßnahme
• Versichertendaten
• Leistungsdaten
• Info zur Abrechnungsstelle
• Kopie der Kostenübernahme ohne Genehmigungsvermerk
BIG DIRECT Gesundheit Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten
• digitaler Stempel der BIG
• vollständige Seite 1 des Muster 56
• Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
• Abschnitt Kostenübernahmeerklärung von Seite 2 des Muster 56
IKK Versicherte erhalten
• einen Ausdruck der gescannten Verordnung
• mit dem Vermerk „Das Dokument ist signiert und dem Original gleichwertig“
MHPLUS BKK Versicherte erhalten
• ein Anschreiben
• eine maschinell erstellte, mhplus-eigene Kostenübernahmeerklärung
• eine, mit den Versichertendaten ausgefüllte Teilnahmebestätigung und
• eine beglaubigte Kopie der Verordnung
Techniker Krankenkasse Versicherte erhalten
• ein Bewilligungsschreiben sowie eine Leistungszusage mit
• einen Ausdruck der gescannten Verordnung
• mit dem digitalen, per Signatur verschlüsselten, TK-Stempel
• und der eingescannten Unterschrift eines TK-Mitarbeitenden
Besonderheiten bei der Genehmigung
DAK-Gesundheit Versicherte erhalten die Kostenübernahmeerklärung
• ohne händische Unterschrift und mit
• elektronischem Stempel „DAK-Gesundheit“
Deutsche Rentenversicherung Voraussetzung ist, dass
• der Leistungsberechtigte zuvor auch die medizinische Rehabilitation zu Lasten eines Trägers der Rentenversicherung durchgeführt haben muss
• der anschließende Rehabilitationssport durch den ärztlichen Dienst der Rehabilitationseinrichtung auf dem Formular G0850 verordnet wurde
Ein Kostenübernahmeverfahren findet nicht statt
Abrechnung
Alle Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Abrechnungszeitpunkt und möglichen Zwischenabrechnungen.
Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande NRW
Die Arge Krebsbekämpfung in NRW übernimmt für Patienten mit Krebserkrankungen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, im Auftrag der Träger der Rentenversicherung die Organisation des Rehabilitationssports. Die Rechnung geht in Höhe der Vergütungssätze der DRV Bund an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, Universitätsstraße 140, 44799 Bochum.
DAK-Gesundheit
Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich:
• Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden.
• Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden.
Postbeamtenkrankenkasse (PBeaK)
Bei der Abrechnung sind die Mitgliedsgruppen A und B zu unterscheiden: Die Versicherten der Gruppe A werden wie Mitglieder einer „normalen“ gesetzlichen Krankenkasse behandelt, dies bedeutet, dass der Rehasportanbieter die Leistungen direkt mit der PBeaKK abrechnet. Versicherten der Gruppe B haben den Status eines Privatpatienten. Diese müssen sich selbst um einen Erstattung des Zuschusses bei der PBeaKK bemühen.